Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Rechtsuchende, die außergerichtlich anwaltliche Hilfe benötigen, die Kosten hierfür aber nicht selbst aufbringen können, haben die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen.
In einem gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Über die jeweiligen Voraussetzungen informieren wir Sie und sind Ihnen auch gern beim Ausfüllen der notwendigen Formulare behilflich.
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