Wichtig ist hier die Besonderheit des Arbeitsrechts, nach welcher bis zum Ende der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt. Die gesetzlich vorgegebenen Anwaltskosten für das Gerichtsverfahren sind beträchtlich und dürfen nicht unterschritten; also nicht frei verhandelt werden.
Besteht keine Rechtsschutzversicherung, so kann alternativ Prozesskostenhilfe beantragt werden, welche jedoch besondere Voraussetzungen hat. Außergerichtlich wird bei vorliegenden Vorausetzungen Beratungshilfe gewährt.
Hier eine Übersicht über die Höhe der Kosten im Arbeitsrecht:
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