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im Zivilprozess

Im zivilgerichtlichen Verfahren hat die unterliegende Partei die gesamten Kosten, einschließlich des gegnerischen Anwalts zu tragen. Bei teilweisem Unterliegen oder bei Vergleichsabschlüssen werden auch die Kosten geteilt.

Daneben erhöht sich das Kostenrisiko vor allem bei Einholung von Sachverständigengutachten. Desshalb sollte der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung erwogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Hier ein kurzer Überblick über die ungefähre Höhe der Zivilprozesskosten:

  1. Wert des Gegenstandes, um den es geht (Streitwert)
  2. Kosten für verlorenen Prozess in erster Instanz, mit Gerichtskosten (ohne Sachverständigen- und Zeugenkosten) und Kosten für beide Anwälte, jeweils mit MwSt.
  3. Kosten bei Obsiegen zu 50 % in der ersten Instanz, mit Gerichtskosten (ohne SV- und Zeugen- kosten) und Kosten für beide Anwälte; jeweils mit MwSt.

1

2  

3

300

271

111

600

420

175

900

569

240

1200

718

304

1500

867

369

2000

1058

456

2500

1249

543

3000

1439

631

3500

1630

718

4000

1820

805

4500

2011

892

5000

2202

980

6000

2467

1097

7000

2732

1215

8000

2997

1333

9000

3262

1450

10000

3527

1568

13000

3834

1698

16000

4141

1829

19000

4448

1959

22000

4755

2090

25000

5062

2220