Im zivilgerichtlichen Verfahren hat die unterliegende Partei die gesamten Kosten, einschließlich des gegnerischen Anwalts zu tragen. Bei teilweisem Unterliegen oder bei Vergleichsabschlüssen werden auch die Kosten geteilt.
Daneben erhöht sich das Kostenrisiko vor allem bei Einholung von Sachverständigengutachten. Desshalb sollte der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung erwogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Hier ein kurzer Überblick über die ungefähre Höhe der Zivilprozesskosten:
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