Unsere Leistungen haben ihren Preis und sind außergerichtlich gegenüber unseren Mandanten Verhandlungssache.
Über die Höhe unserer Kosten und das Kostenrisiko insgesamt informieren wir von Beginn an. Soweit wie möglich realisieren wir unsere Kosten bei Dritten, insbesondere unterliegenden Gegner, und halten so unsere Mandanten frei.
Ist eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig, so führen wir zumeist kostenfrei die Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft.
Bei angespannter wirtschaftlicher Lage bestehen häufig Ansprüche auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Dann werden unsere Kosten staatlich getragen bzw. verauslagt. Beim Ausfüllen der Anträge und Formulare sind wir gern behilflich.
Für Unternehmen bieten wir unsere Tätigkeiten auf der Grundlage von Rahmen- oder Beratungsverträgen an, welche eine regelmäßige Beauftragung preislich berücksichtigen.
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